Die Rürup-Rentenversicherung wird auch private Basisrente genannt, die vom Staat durch Steuervorteile gefördert wird. Adressaten der Rürup-Altersvorsorge sind insbesondere Freiberufler und Selbstständige, die Ihre Rentenversicherung eigenverantwortlich organisieren müssen. Insoweit ist die Rürup-Rente als kapitalgedeckte Altersvorsorge das Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei stehen verschiedene Varianten zur Verfügung. So kann die Rürup-Altersvorsorge als konventionelle Rentenversicherung, als Fondssparplan oder als fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen werden, wobei die Standardvariante der Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist. Merkmal der Rürup-Rente ist, dass sie in der Ansparphase staatlich gefördert wird, während in der Rentenphase eine nachgelagerte Besteuerung erfolgt. Aufgrund der steuerlichen Förderung in der Ansparphase sind regelmäßige Einzahlungen in die Rürup-Altersvorsorge sinnvoll. Die staatliche Förderung erfolgt durch die Gewährung steuerlicher Vorteile, während der Staat keine direkten Zulagen leistet. Absetzbar sind die Einzahlungen in die Rürup-Rente als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben.
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